Richterin von Miami gestattet Reise von René González
Am Nachmittag des 19. März 2012 wurde bekannt, dass die Richterin Joan Lenard, vom Gericht des Süddistrikts in Florida, unter deren Verantwortung sich der Fall der Fünf Kubaner, die ungerechte Haftstrafen in Gefängnissen der Vereinigten Staaten verbüßen, vom Beginn des Prozesses an befand, dem Antrag des Anwalts von René González stattgegeben hat, in dem gefordert wird, dass ihm erlaubt werden solle, für zwei Wochen nach Kuba zu reisen, um seinen Bruder Roberto González zu sehen, der schwer erkrankt ist.
Die Richterin ordnete jedoch an, dass diese Reise unter einer Reihe strikter Bedingungen erfolgen muss. Im Wesentlichen muss René alle für eine Reise nach Kuba notwendigen Erlaubnisse von Seiten der Regierung der Vereinigten Staaten erhalten, muss den detaillierten Verlauf der Reise einreichen, über seinen Aufenthaltsort in Kuba und Kontakte im Land informieren und sich telefonisch bei seinem Bewährungsoffizier melden. Zuletzt legt die Weisung der Richterin eindeutig fest, dass alle Bedingungen der Bewährungsfrist von René unverändert weiterbestehen und er in die Vereinigten Staaten zurückkehren muss, sobald zwei Wochen nach Reisebeginn beendet sind.
Die Richterin ordnete jedoch an, dass diese Reise unter einer Reihe strikter Bedingungen erfolgen muss. Im Wesentlichen muss René alle für eine Reise nach Kuba notwendigen Erlaubnisse von Seiten der Regierung der Vereinigten Staaten erhalten, muss den detaillierten Verlauf der Reise einreichen, über seinen Aufenthaltsort in Kuba und Kontakte im Land informieren und sich telefonisch bei seinem Bewährungsoffizier melden. Zuletzt legt die Weisung der Richterin eindeutig fest, dass alle Bedingungen der Bewährungsfrist von René unverändert weiterbestehen und er in die Vereinigten Staaten zurückkehren muss, sobald zwei Wochen nach Reisebeginn beendet sind.
Quelle:
Granma Internacional
Datum:
20/03/2012