Der Staatsrat ruft zu Kommunalwahlen auf
Der Staatsrat hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfassung der Republik und dem Gesetz Nr. 127 des Wahlgesetzes vom 13. Juli 2019 beschlossen, die Wähler der Republik zu Kommunalwahlen aufzurufen.
Nach Angaben auf der Website des kubanischen Parlaments findet der erste Wahlgang für die Delegierten der Gemeindeparlamente der Volksmacht, die für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden, am 27. November und der zweite Wahlgang am 4. Dezember in den Wahlkreisen statt, in denen keiner der Kandidaten mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Der Nationale Wahlrat wird die Bevölkerung nach Abschluss der Wahlen über die Ergebnisse informieren, heißt es weiter.
Quelle:
Periódico Granma
Datum:
07/09/2022